Die Anerkennung von externen Studienleistungen richtet sich an Studierende, die z. B. Leistungen an anderen Universitäten erbracht haben, und diese nicht im Fachstudium an der Ruhr-Universität einbringen können. Dabei kann es sich um Leistungen handeln, die an anderen Universitäten (auch im Ausland) oder im Falle eines Fachwechsels in anderen Fächern der Ruhr-Universität erbracht wurden.
Fachinhalte, der aktuell studierten Fachkombination können nicht für den Optionalbereich anerkannt werden.
Sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung von externen Studienleistungen erfüllt, können Sie über das unten aufgeführte Kontaktformular einen Antrag auf Anerkennung an den Optionalbereich richten.
Anträge auf Anerkennung werden immer individuell geprüft. Eine Garantie zur Anerkennung von externen Leistungen für den Optionalbereich kann also nicht gegeben werden!
Die Bestätigung Ihrer regulär erbrachten Studienleistungen im Optionalbereich, z.B. zur Prüfungsanmeldung, ist keine Anerkennung von externen Studienleistungen (siehe dazu Prüfung)!
Wichtige Punkte zur Anerkennung von externen Studienleistungen: