Die Prüfungsanmeldung ist keine Anerkennung von Studienleistungen (s. dazu auch die Hinweise unter Anerkennungen)!
Um Formblätter für die Prüfungsanmeldung (Formblatt B) bzw. für die Ausstellung der Abschlussdokumente (Formblatt C) zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie diese bei uns über das untenstehende Kontaktformular beantragen.
Für die Gemeinsame Prüfungsordnung 2016 benötigen Sie die Bescheinigungen gemäß § 8 und § 20 Abs. (2) Nr. 2 GemPO (Formblatt B und C).
Für die Ausstellung des Formblatts B ist zu beachten:
Für die Ausstellung des Formblatts C ist zu beachten:
Sie können die Formblätter B und C bereits vorbereitet an uns senden. Beachten Sie jedoch, dass die Felder des Optionalbereichs nur von uns ausgefüllt werden!
Eine Zuordnung der Module zum entsprechenden Profil ist nicht notwendig. Es genügt, wenn diese Anhand der Anleitung abgeschlossen wurden.
Wissenschaftliche Hilfskraft