Die Anerkennung von Studienleistungen richtet sich an Studierende, die z.B. Leistungen an anderen Universitäten erbracht haben, und diese nicht im Fachstudium an der Ruhr-Universät einbringen können. Dabei kann es sich um Leistungen handeln, die an anderen Universitäten (auch im Ausland) oder im Falle eines Fachwechsels aus anderen Fakultäten der Ruhr-Universität erbracht wurden.
Fachinhalte können grundsätzlich bei Beibehaltung der Fachkombination nicht angerechnet werden: Demnach können Sie bspw. keine CP für Spanischkurse im Optionalbereich kreditiert bekommen, wenn Sie planen, spanische Philologie an der Ruhr-Univerisät zu belegen.
Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, können Sie über das unten aufgeführte Kontaktformular einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen an den Optionalbereich richten.
Anerkennungen von Studienleistungen werden immer individuell geprüft. Eine Garantie zur Anerkennung von externen Leistungen für den Optionalbereich kann also nicht gegeben werden!
Die Bestätigung Ihrer erbrachten Leistungen zur Prüfungsanmeldung ist keine Anerkennung von Studienleistungen (siehe dazu Prüfung)!
Wichtige Punkte zur Anerkennung von Studienleistungen:
Wissenschaftliche Hilfskraft