“Wer von Grund auf Lehrer ist, nimmt alle Dinge nur in Bezug auf seine Schüler ernst, – sogar sich selbst.”

FRIEDRICH WILHELM NIETZSCHE (1844 – 1900)

Ihre Ansprechpartner/innen sind

zum Optionalbereich:

Frau Astrid Steger, M. A. (Leiterin der Geschäftsstelle),
GAFO 04/905
Kontaktformular

zu den Schulpraktischen Studien [Orientierungspraktikum] sowie zum Berufsziel Lehramt und zum M. Ed.:

Herr Peter Floß, Akademischer Oberrat (Leiter des Praktikumsbüros der PSE, Studienberatung)
GAFO 05/616
Telefon: 0234 / 32-22745
E-Mail: pse-praktikum[at]rub.de

zum Berufsziel Lehramt und zum M. Ed.:

Herr Christoph Schlick, M. A. (Studienberatung Lehramt in der PSE)
GAFO 05/621
Telefon: 0234 / 32-11930
E-Mail: pse-beratung[at]rub.de

Informationen zum Optionalbereich für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt

Das lehramtsspezifische Modulangebot im Optionalbereich

(SoSe 2024)

Basismodul Bildungswissenschaften* (5 CP)

Bitte lesen Sie unbedingt zu diesem Modul die Informationen auf der Homepage Sprachbildung & Mehrsprachigkeit

Schulpraxisstudien [Orientierungspraktikum] (9 CP)
Von den angezeigten Modulen, sind nur die 9 CP Module als Schulpraxismodule geeignet.

Praktikum [Berufsfeldpraktikum] (5 CP)

* Studierende, die das Fach Erziehungswissenschaft im 2-Fächer-B.A.-Studiengang studieren und das M.Ed.-Studium anschließen möchten, absolvieren anstelle des „Basismoduls Bildungswissenschaften“ ein Modul im Lehramtstrack des Optionalbereichs nach freier Wahl im Umfang von 5 CP; sie können auch das „Basismodul Bildungswissenschaften“ studieren, da die Vorlesungen „Theorien der Erziehung“, „Lern- und Entwicklungstheorien“ und „Theorien der Sozialisation“ nicht vollständig identisch sind mit Einführungsveranstaltungen ihres Fachstudiums.

Das zum Wintersemester (WS) 2011/12 an der Ruhr-Universität Bochum in Kraft getretene Lehrer-ausbildungsgesetz (LABG 2009), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016 (LABG 2016), und die damit verbundenen Anforderungen an Ihre Studienplanung im Optionalbereich sind für Sie relevant, wenn Sie Ihr B.A.-Studium erstmalig ab dem WS 2011/12 aufgenommen haben, Lehrerin bzw. Lehrer werden möchten und eine “lehramtsfähige” Fächerkombination studieren (s. S. 2).

Sie haben Ihr Bachelor-Studium mit dem Berufsziel Lehramt vor dem WS 2011/12 aufgenommen (LABG 2002), aber es war Ihnen nicht möglich, sich vor dem WS 2015/16 in den M.Ed.-Studiengang einzuschreiben. In diesem Fall ist für die Aufnahme des M.Ed.-Studiengangs nach neuem LABG (2009 bzw. 2016) der erfolgreiche Besuch des ab Seite 3 aufgeführten lehramtsspezifischen Modulangebots nachzuweisen. Sie können fehlende Leistungen auch noch zu Beginn des M.Ed.-Studiums erbringen. Beachten Sie bitte, dass nach neuem LABG nicht mehr alle Fachkombinationen für das Berufsziel Lehramt zulässig sind und eine Kernfachbindung besteht (s. S. 2).

2015 wurde die Aufhebung der für Sie noch gültigen Gemeinsamen Prüfungsordnung beschlossen (Amtliche Bekanntmachung Nr. 1055 vom 07.08.2015). Ab dem 31. März 2019 können keine Prüfungsleistungen mehr in diesem Studiengang abgelegt werden (Anmeldung zur Master-Arbeit letztmalig zum 01.01.2019). Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten können, müssen Sie zur Fortführung des M.Ed.-Studiums die Anforderungen nach neuem LABG erfüllen. Um zu überprüfen, welche Studienleistungen ggf. anerkannt werden können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Leiterin der Geschäftsstelle. Beachten Sie bitte, dass nach neuem LABG nicht mehr alle Fachkombinationen für das Berufsziel Lehramt zulässig sind und eine Kernfachbindung besteht (s. S. 2).

Der Wechsel von der Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Studium Master of Education mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen vom 12. Oktober 2005 (entspricht LABG 2002) zur Gemeinsame Prüfungsordnung für den Studiengang „Master of Education“ (M. Ed.) mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen vom 11.01.2013 (entspricht LABG 2009 inkl. der bislang beschlossenen Änderungssatzungen) bzw. setzt voraus, dass Sie die Anwendung der neuen Prüfungsordnung beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss schriftlich beantragen. Um zu überprüfen, welche Studienleistungen ggf. anerkannt werden können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Leiterin der Geschäftsstelle. Beachten Sie bitte, dass nach neuem LABG nicht mehr alle Fachkombinationen für das Berufsziel Lehramt zulässig sind und eine Kernfachbindung besteht (s. S. 2).

Willem

Willem Deda

Wissenschaftliche Hilfskraft