Im Optionalbereich gibt es zwei verschiedene Arten von Praktika, die deutlich unterschieden werden müssen.
Für Lehramtsstudierende gibt es neben den unter (1) und (2) genannten Praktika ein schulisches „Eignungs- und Orientierungspraktikum“. Es erfolgt im Optionalbereich im Rahmen des Moduls „Schulpraxisstudien“ in Verbindung mit einer Vorlesung und einem Seminar. Um dieses Praktikum geht es hier nicht. Auskunft hierzu erteilt das Praktikumsbüro / Praxisphasen der Professional School of Education (PSE).
Über die Anforderungen und Optionen beim Berufsziel Lehramt informiert weiter Kapitel 4 des Profilhandbuchs.
Bei Fragen bezüglich 10 CP-Praktika wenden Sie sich bitte an Ihre*n fachspezifische*n Praktikumsbeauftragte*n.
Als Studienleistung, die in der Regel außerhalb der Universität zu erbringen ist, unterliegt das 10 CP-Praktikum einer besonderen Qualitätskontrolle. Diese wird durch die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fakultäten und Fächern wahrgenommen. Eine Liste der zuständigen Praktikumsbeauftragten findet sich auf der Homepage des Optionalbereichs.
Die Praktikumsstelle wird eigenständig gesucht und vor der Durchführung bei der / dem Praktikumsbeauftragten angemeldet und genehmigt. Zentrale Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Praktikumszulassung sind Fachbezug und die voraussichtlich zu erwerbenden berufspraktischen Erfahrungen.
Ziel eines 10 CP-Praktikums im Optionalbereich ist es,
Das Praktikum kann entsprechend bei öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich erkennbare Bezüge zu möglichen Berufsfeldern im Rahmen der gewählten Studienfächer aufweisen.
Im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes 10 CP-Praktikum
Die Anforderungen an 10 CP-Praktika können auch im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements erfüllt werden. Der Optionalbereich honoriert und fördert dementsprechend so die vielfältigen und gesellschaftlich bedeutenden Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Voraussetzung für die Anerkennung zivilgesellschaftlichem Engagement als kreditierte Leistung im Optionalbereich der Ruhr-Universität Bochum ist, dass die Tätigkeit
Die aktive Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden rechtfertigt keine Anerkennung.
Sofern das Praktikum / zivilgesellschaftliche Engagement vor Anmeldung bei der / dem Praktikumsbeauftragten aufgenommen wurde, aber noch in einem größeren Umfang (mindestens 40 %) fortgesetzt wird, kann nachträglich ein Antrag auf Genehmigung an die / den zuständige*n Praktikumsbeauftragte*n für den Optionalbereich in der jeweiligen Fakultät / dem Fach gestellt werden. Der Antrag erfolgt formlos und enthält eine Beschreibung der Tätigkeit, aus der Art und zeitlicher Umfang hervorgehen. Des Weiteren ist ein offizielles Schreiben der Einrichtung beizufügen, welches diese Angaben bestätigt bzw. ausführt und Stellung zu den Tätigkeiten der Studentin / des Studenten nimmt. Sollte das Praktikum / zivilgesellschaftliche Engagement nachträglich durch die / den Praktikumsbeauftragte*n genehmigt werden, ist es entsprechend den gültigen Praktikumsregeln zu erfüllen.
Für ein bereits abgeschlossenes bzw. beendetes Praktikum oder zivilgesellschaftliches Engagement während des Studiums an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang kann ein Antrag auf Anerkennung in der Geschäftsstelle des Optionalbereichs über die entsprechende Kontaktseite auf der Homepage gestellt werden, sofern es in direktem Bezug zum jetzigen Studium steht und nicht in den neu studierten Fächern angerechnet wird. Grundsätzlich gilt auch hier die Berichts- und Dokumentationspflicht. Dieser Antrag wird im Auftrag des Gemeinsamen Ausschusses bearbeitet. Im Falle der Anerkennung erfolgt der unbenotete Eintrag in eCampus mit 10 CP.
Die Reform des LABG 2009 hatte zur Folge, dass in § 12 (Praxiselemente) erstmals ein „mindestens vierwöchiges, in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum“ gefordert wird, das „den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewährt“ und wie alle anderen Praxiselemente im Rahmen der Lehramtsausbildung im Bachelor- und Master-Studium zu einer permanenten Eignungsreflexion dienen soll.
Resultat sind 5-CP-Praktika.
Die 5 CP-Berufsfeldpraktika werden nicht bei den
Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern
angemeldet. Die Praktikumsbeauftragten sind nur für die 10-CP
Praktika zuständig.
Studierende mit dem Berufsziel Lehramt haben im B.A.-Studium ein fünfwöchiges „Eignungs- und Orientierungspraktikum“ zu absolvieren. Dieses erfolgt an der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen des Moduls „Schulpraxisstudien“ in Verbindung mit einer Vorlesung und einem Seminar.
Desweiteren müssen sie ein vierwöchiges Berufsfeldpraktikum ableisten.
Hierzu kann das 5 CP-(Berufsfeld-)Praktikum dienen.
Studierende dürfen aber auch ein eigenständig gesuchtes 10 CP-Praktikum absolvieren. Es bietet die Möglichkeit z. B. alternative Arbeitsfelder zu erkunden, denn für das Berufsfeldpraktikum im Profil Lehramt gilt in besonderer Weise, dass es außerschulisch sein soll. Sich eigenständig zu orientieren ist nur im Rahmen eines 10 CP-Praktikums möglich und dient immer der Erprobung der im B.A.-Studium erworbenen Kompetenzen und eines möglichen Berufsfeldes im Hinblick auf den angestrebten B.A.-Abschluss, nicht auf das Berufsziel Lehramt.
Ebenfalls nur im Rahmen des Berufsziels Lehramt ist eine unkreditierte Anrechnung beruflicher Tätigkeiten möglich. Die Professional School of Education (PSE) kann auf Basis der „Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung – LZV) vom 25. April 2016 (Fn 1), § 9 (Berufsfeldpraktikum) nachgewiesene berufliche Tätigkeiten und fachpraktische Tätigkeiten an Stelle des Berufsfeldpraktikums anrechnen. Der Antrag ist an die PSE zu stellen:
Wenden Sie sich auch für weitere diesbezügliche Informationen an die PSE.
Praktikum (10 CP)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die/den Anbietenden. Das Praktikum im Optionalbereich muss immer vor Aufnahme der Tätigkeit bei der/dem zuständigen Praktikumsbeauftragten angemeldet werden.
Fakultät | Praktikumsbeauftragte | Raumnummer | Telefonnummer | E-Mail |
---|---|---|---|---|
I Evangelisch-Theologische Fakultät | GA 8/29 | +49 (0)234-32-29 414 | ||
Religionswissenschaft | Universitätsstraße 90a / 1.07 | +49 (0)234-32-22336 | ||
II Katholisch-Theologische Fakultät | GA 6/145 | +49 (0)234-32-24 711 | ||
III Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft | GD 1/630 | +49 (0)234-32-29 226 | ||
GA 1/142 | +49 (0)234-32-28 067 | |||
IV Fakultät für Geschichtswissenschaft | GA 5/162 | +49 (0)234-32-24 679 | ||
V Fakultät für Philologie | GB 1/133 | +49 (0)234-32-29 817 | ||
VII Fakultät für Wirtschaftswissenschaft | GD E03-173 | +49 (0)234-32-26969 | ||
VIII Fakultät für Sozialwissenschaft | GD E1/165 | +49 (0)234-32-22990 | ||
IX Fakultät für Ostasienwissenschaften | Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 2.133 | +49 (0)234-32-15512 | ||
Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 3.11 | +49 (0)234-32-26 251 | |||
Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 2.08 | +49 (0)234-32-22 919 | |||
X Fakultät für Sportwissenschaft | SW 2/119 (Gesundheitscampus) | +49 (0)234-32-26 582 | ||
XV Fakultät für Mathematik | IB 1/113 | +49 (0)234-32-23 780 | ||
XVI Fakultät für Physik und Astronomie | NB 04/598 | +49 (0)234-32-23 198 | ||
XVII Fakultät für Geowissenschaften | IA E5/85 | +49 (0)234 32-23395 | ||
IA 5/101 | +49 (0)234-32-24 789 | |||
XVIII Fakultät für Chemie und Biochemie | NCDF 05/795 | +49 (0)234-32-27 522 | ||
XIX Fakultät für Biologie und Biotechnologie | ND 03/132 | +49 (0)234-32-24 449 | ||
ND 03/132 | +49 (0)234-32-24 457 | |||