Praktikum

Im Optionalbereich gibt es zwei verschiedene Arten von Praktika, die deutlich unterschieden werden müssen.

  1. Das „klassische“ Praktikum im Optionalbereich ist ein Praktikum im Umfang eines Workloads von 10 CP, für das eine Praxistätigkeit von mindestens 240 Stunden vorgeschrieben ist. Dieser Zeitraum entspricht sechs Wochen, in denen 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
  2. Neben diesem Praktikum gibt es seit der Reform des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) in NRW auch Praktika mit einem Workload von 5 CP.
  • Wenn das Berufsziel Lehramt verfolgt wird, werden beide Praktikumsvarianten (1) und (2) als Berufsfeldpraktikum bezeichnet und entsprechend anerkannt.

Für Lehramtsstudierende gibt es neben den unter (1) und (2) genannten Praktika ein schuli­sches „Eignungs- und Orientierungspraktikum“. Es erfolgt im Optionalbereich im Rahmen des Moduls „Schulpraxisstudien“ in Verbindung mit einer Vorlesung und einem Seminar. Um die­ses Praktikum geht es hier nicht. Auskunft hierzu erteilt das Praktikumsbüro / Praxisphasen der Professional School of Education (PSE).      

Über die Anforderungen und Optionen beim Berufsziel Lehramt informiert weiter Kapitel 4 des Profilhandbuchs.

  • Alle Praktika sind didaktisch in das Bachelor-Studium eingebunden und finden aufgrund ihrer Zielset­zung – der Erprobung der im Studium erworbenen Kompetenzen – in der Regel frühestens in der Mitte des Bachelor-Studiums statt, also ab dem dritten Semester. Da Doppelkreditierungen nach ECTS aus­geschlossen sind, müssen Praktika eine eigenständige Leistung sein und dürfen nicht zugleich in einem der Studienfächer kreditiert werden.

Bei Fragen bezüglich 10 CP-Praktika wenden Sie sich bitte an Ihre*n fachspezifische*n Praktikumsbeauftragte*n.

Als Studienleistung, die in der Regel außerhalb der Universität zu erbringen ist, unterliegt das 10 CP-Praktikum einer besonderen Qualitätskontrolle. Diese wird durch die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fakultäten und Fächern wahrgenommen. Eine Liste der zuständigen Prakti­kumsbeauftragten findet sich auf der Homepage des Optionalbereichs.

Die Praktikumsstelle wird eigenständig gesucht und vor der Durchführung bei der / dem Praktikums­beauftragten angemeldet und genehmigt. Zentrale Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Praktikumszulassung sind Fachbezug und die voraussichtlich zu erwerbenden berufspraktischen Erfahrungen.

Ziel eines 10 CP-Praktikums im Optionalbereich ist es,

  • einen Einblick in betriebliche Abläufe, soziale Strukturen und Arbeitsweisen sowie Aufgaben­felder einer Einrichtung zu gewinnen,
  • berufspraktische Erfahrungen in einem Bereich zu sammeln, für den man sich durch das Stu­dium qualifiziert hat,
  • die im Studium erworbenen Qualifikationen in der Praxis anzuwenden,
  • die berufliche Orientierung zu unterstützen und Perspektiven für das weitere Studium und die spätere berufliche Tätigkeit zu entwickeln,
  • Qualifikationen wie z.B. Kooperations-, Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit, Überzeu­gungsvermögen und Sensibilität für berufliche Problemstellungen zu entwickeln und zu stär­ken.

Das Praktikum kann entsprechend bei öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich erkennbare Bezüge zu möglichen Be­rufsfeldern im Rahmen der gewählten Studienfächer aufweisen.

Im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes 10 CP-Praktikum

  • wissen Studierende, welche Kompetenzen für den Beruf wichtig sind,
  • können sie ihr Fachwissen aus dem Studium in die Praxis transferieren und anwenden,
  • können sie ihre eigenen Stärken und Schwächen erkennen und reflektieren und ihre Berufs­wünsche in Verbindung mit den Praxiserfahrungen zielgerichtet weiterentwickeln oder ggf. korrigieren.
Rahmenbedingungen
  • Studierende suchen eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz und treffen mit der / dem An­bieter*in Vereinbarungen zum konkreten Praktikumsverlauf und den zu erbringenden Tätig­keiten. Die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern und Fakultäten beraten und unterstützen Studierende im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
  • Das Praktikum muss im Vorfeld angemeldet werden. Die / der Praktikumsbeauftragte ent­scheidet über die Anrechenbarkeit des Praktikums und genehmigt die Durchführung.
  • Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Einschrei­bung für den 2-Fächer-Bachelor Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum ausgeübt wird (s. auch 4. Das Berufsfeldpraktikum im Profil Lehramt).
  • Praktika an anderen Hochschulen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Praktikantin bzw. der Praktikant in ein abgeschlossenes Projekt (z. B. Ausstellungs- oder Tagungsvorbereitung, Forschungsprojekt) eingebunden ist und das Praktikum während des Studiums durchgeführt wird. Hilfskrafttätigkeiten werden nicht als Praktikum anerkannt.
  • Da Doppelt-Kreditierungen nach ECTS ausgeschlossen sind, muss das Praktikum eine eigen­ständige Leistung sein und darf daher nicht zugleich in einem der Studienfächer angerechnet werden.
  • Sowohl bezahlte als auch unbezahlte Praktika sind möglich („Europäische Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen“, März 2010).
  • Das Praktikum kann im In- oder Ausland durchgeführt werden.
  • Das Praktikum hat in der Regel einen Mindestumfang von 240 Stunden Vollzeit im Inland bzw. mindestens 160 Stunden Vollzeit im Ausland, die durchgehend zu absolvieren sind (30 Arbeits­tage à 8 Stunden).
  • In Einzelfällen ist es nach Absprache mit der / dem Praktikumsbeauftragten möglich, das Prak­tikum (10 CP) als Teilzeitpraktikum im In- oder Ausland anzuerkennen. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 8 Stunden betragen (maximal ein Jahr). Es sind Arbeitszeitenlisten über den gesamten Zeitraum zu führen und von der das Praktikum betreuenden Person abzuzeich­nen.
  • Ein 10-CP-Praktikum im Ausland umfasst mindestens 160 Std. (in der Regel vier Wochen Voll­zeit). Die kürzere Dauer eines Praktikums im Ausland gegenüber einem mindestens 240 Std. umfassenden Praktikum (in der Regel sechs Wochen Vollzeit) im Inland trägt dem erhöhten, auch durch die Fremdsprache bedingten Arbeitsaufwand im Vorfeld für Recherche, evtl. Visa-Formalitäten, Unterkunft etc. Rechnung.
  • Falls die Sprache des Ziellandes auf muttersprachlichem Niveau beherrscht wird, hat das Aus­landspraktikum eine Praktikumsdauer von sechs statt vier Wochen. Gleiches gilt für Praktika im deutschsprachigen Raum außerhalb der BRD.
  • Studierende der Romanischen Philologie können den vom Fach vorgeschriebenen obligatori­schen Auslandsaufenthalt für ein Praktikum im Optionalbereich nutzen, da der Auslandsauf­enthalt nicht vom Fach kreditiert wird.
  • Studierende der Anglistik / Amerikanistik können den vom Fach vorgeschriebenen obligatori­schen Auslandsaufenthalt in der Regel nicht für ein Praktikum im Optionalbereich nutzen, da der Auslandsaufenthalt im Fach kreditiert wird und eine Doppelkreditierung nicht zulässig ist.
  • vor der Aufnahme eines Studiums absolvierte Praktika, da die Praktika grundsätzlich der Er­probung der im Studium erworbenen Kompetenzen in der Praxis dienen sollen,
  • die bis 2016 zu absolvierenden obligatorischen Eignungspraktika für Studierende mit dem Be­rufsziel Lehramt,
  • schulische Orientierungspraktika und vergleichbare schulische Praktika, in denen Unterricht und Hospitation im Vordergrund stehen. Für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt soll das außerschulische Berufsfeldpraktikum konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schul­dienstes eröffnen oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätig­keitsfelder gewähren,
  • Ausbildungen und Berufstätigkeiten jeder Art, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Zivildienst, der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) und vergleichbare Tätigkeiten (s. auch 4. Das Berufsfeldpraktikum im Profil Lehramt) sowie bezahlte Nebenjobs, die nicht die Kriterien eines Berufsfeldpraktikums erfüllen, und Tätigkeiten ohne qualifizierten Kompetenzerwerb hinsichtlich der studierten Fächer, die man zum Erwerb des Lebensunter­haltes ausübt, wie auch Hilfskraftstellen,
  • Praktika in Arbeitsfeldern, für die eine Ausbildung vorgeschrieben ist bzw. die in konkrete Aus­bildungsberufe führen (z.B. Reisebüro, Kindertagesstätte).

Die Anforderungen an 10 CP-Praktika können auch im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements er­füllt werden. Der Optionalbereich honoriert und fördert dementsprechend so die vielfältigen und ge­sellschaftlich bedeutenden Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Voraussetzung für die Anerkennung zivilgesellschaftlichem Engagement als kreditierte Leistung im Op­tionalbereich der Ruhr-Universität Bochum ist, dass die Tätigkeit

  • eine fachliche Nähe zu mindestens einem der im B.A.-Studium studierten Fächern aufweist,
  • eine Tätigkeitsdauer von mindestens sechs Wochen (240 Std.) in Vollzeit bzw. Teilzeit entspre­chend den gültigen Praktikumsregeln umfasst,
  • einen erkennbaren Bezug zu einem möglichen späteren Tätigkeitsfeld hat,
  • während des Studiums erfolgt, da die Praxisphasen im Optionalbereich grundsätzlich der Er­probung der Studienerfahrung dienen sollen.

Die aktive Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden rechtfertigt keine Anerkennung.

Sofern das Praktikum / zivilgesellschaftliche Engagement vor Anmeldung bei der / dem Praktikumsbe­auftragten aufgenommen wurde, aber noch in einem größeren Umfang (mindestens 40 %) fortgesetzt wird, kann nachträglich ein Antrag auf Genehmigung an die / den zuständige*n Praktikumsbeauf­tragte*n für den Optionalbereich in der jeweiligen Fakultät / dem Fach gestellt werden. Der Antrag erfolgt formlos und enthält eine Beschreibung der Tätigkeit, aus der Art und zeitlicher Umfang hervor­gehen. Des Weiteren ist ein offizielles Schreiben der Einrichtung beizufügen, welches diese Angaben bestätigt bzw. ausführt und Stellung zu den Tätigkeiten der Studentin / des Studenten nimmt. Sollte das Praktikum / zivilgesellschaftliche Engagement nachträglich durch die / den Praktikumsbeauf­tragte*n genehmigt werden, ist es entsprechend den gültigen Praktikumsregeln zu erfüllen.

Für ein bereits abgeschlossenes bzw. beendetes Praktikum oder zivilgesellschaftliches Engagement während des Studiums an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang kann ein Antrag auf Anerkennung in der Geschäftsstelle des Optionalbereichs über die entsprechende Kontakt­seite auf der Homepage gestellt werden, sofern es in direktem Bezug zum jetzigen Studium steht und nicht in den neu studierten Fächern angerechnet wird. Grundsätzlich gilt auch hier die Berichts- und Dokumentationspflicht. Dieser Antrag wird im Auftrag des Gemeinsamen Ausschusses bearbeitet. Im Falle der Anerkennung erfolgt der unbenotete Eintrag in eCampus mit 10 CP.

Die Reform des LABG 2009 hatte zur Folge, dass in § 12 (Praxiselemente) erstmals ein „mindestens vierwöchiges, in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum“ gefordert wird, das „den Studieren­den konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewährt“ und wie alle anderen Praxise­lemente im Rahmen der Lehramtsausbildung im Bachelor- und Master-Studium zu einer permanenten Eignungsreflexion dienen soll.

Resultat sind 5-CP-Praktika.

  • Um die Qualität der zeitlich weniger umfangreichen Praktika zu gewährleisten, werden im Optionalbe­reich keine eigenständig gesuchten Praktika für 5 CP anerkannt.
  • Stattdessen haben 5 CP-Berufsfeldpraktika immer begleitende Veranstaltungen. Diese werden wie alle anderen Module vom Gemeinsamen Ausschuss für den Optionalbereich (GA) geprüft und genehmigt und über die Modulsuche in eCampus abgebildet.
  • Es gibt benotete und unbenotete 5 CP-Berufsfeldpraktika.
  • Es können maximal zwei 5 CP-Berufsfeldpraktika absolviert werden. Sollten beide 5 CP-Berufsfeldprak­tika benotet sein, kann daneben auch noch ein 10 CP-Praktikum absolviert werden.
  • 5 CP-Berufsfeldpraktika dürfen selbstverständlich auch von Studierenden gewählt werden, die nicht das Berufsziel Lehramt verfolgen.
  • Das Anmeldeverfahren für 5 CP-Berufsfeldpraktika regeln die anbietenden Einrichtungen. Alle erfor­derlichen Angaben sind in eCampus hinterlegt und über die Modulsuche auf der Homepage des Opti­onalbereichs zu erreichen. Fragen zu diesen Angeboten sind direkt an die anbietende Einrichtung, die / den Lehrenden bzw. Betreuer*in oder Modulbeauftragten zu richten. Nach erfolgreichem Abschuss eines 5 CP-Berufsfeldpraktikums wird der Nachweis in eCampus von der anbietenden Einrichtung bzw. der / dem zuständigen Modulbeauftragten zeitnah eingetragen.

Die 5 CP-Berufsfeldpraktika werden nicht bei den Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern angemeldet. Die Praktikumsbeauftragten sind nur für die 10-CP Praktika zuständig.

Studierende mit dem Berufsziel Lehramt haben im B.A.-Studium ein fünfwöchiges „Eignungs- und Ori­entierungspraktikum“ zu absolvieren. Dieses erfolgt an der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen des Moduls „Schulpraxisstudien“ in Verbindung mit einer Vorlesung und einem Seminar.

Desweiteren müssen sie ein vierwöchiges Berufsfeldpraktikum ableisten.

Hierzu kann das 5 CP-(Berufsfeld-)Praktikum dienen.

Studierende dürfen aber auch ein eigenständig gesuchtes 10 CP-Praktikum absolvieren. Es bietet die Möglichkeit z. B. alternative Arbeitsfelder zu erkunden, denn für das Berufsfeldpraktikum im Profil Lehramt gilt in besonderer Weise, dass es außerschulisch sein soll. Sich eigenständig zu orientieren ist nur im Rahmen eines 10 CP-Praktikums möglich und dient immer der Erprobung der im B.A.-Studium erworbenen Kompetenzen und eines möglichen Berufsfeldes im Hinblick auf den angestrebten B.A.-Abschluss, nicht auf das Berufsziel Lehramt.

Ebenfalls nur im Rahmen des Berufsziels Lehramt ist eine unkreditierte Anrechnung beruflicher Tätig­keiten möglich. Die Professional School of Education (PSE) kann auf Basis der „Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorausset­zungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung – LZV) vom 25. April 2016 (Fn 1), § 9 (Be­rufsfeldpraktikum) nachgewiesene berufliche Tätigkeiten und fachpraktische Tätigkeiten an Stelle des Berufsfeldpraktikums anrechnen. Der Antrag ist an die PSE zu stellen:

Wenden Sie sich auch für weitere diesbezügliche Informationen an die PSE.

5 CP-Praktika

Alle 5 CP-Praktika finden Sie in der Modulsuche des Optionalbereichs. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle des Optionalbereichs keine Fragen zu den einzelnen Praktika beantworten kann! Ihre Ansprechpartner*innen bei Fragen zu den 5 CP-Praktika, Anmeldeverfahren, Problemen etc. sind immer die anbietenden Einrichtungen, also die Lehrenden und die Modulbeauftragten. Die Kontaktinformationen finden Sie in eCampus.

Die 5 CP-Berufsfeldpraktika werden nicht bei den Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern
angemeldet. Die Praktikumsbeauftragten sind nur für die 10-CP Praktika zuständig.
 

Praktikum [Berufsfeldpraktikum] (5CP)

Praktikum (10 CP)

Die 10 CP-Praktika [Berufsfeldpraktika] werden eigenständig gesucht, vor der Durchführung bei der / dem Praktikumsbeauftragten angemeldet und bei vorliegenden Voraussetzungen genehmigt. Zentrale Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Praktikumszulassung sind Fachbezug und die voraussichtlich zu erwerbenden berufspraktischen Erfahrungen für eine Tätigkeit nach dem B.A.-Examen. Die folgenden Praktikumsangebote sind nur einige Beispiele, die uns von anbietenden Einrichtungen angeboten werden, die regelmäßig Praktikant*innen aufnehmen würden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die anbietende Einrichtung. Die Tatsache, dass diese Angebote hier zu finden sind, beinhaltet keine Genehmigung im Einzelfall. Diese Entscheidung trifft die / der Praktikumsbeauftragte bei der Anmeldung.

Praktikum im RepairCafé

Praktikum climb-Lernferien

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Anbieter. Das Praktikum im Optionalbereich muss immer vor Aufnahme der Tätigkeit bei den  Praktikumsbeauftragten angemeldet werden.

Praktikumsbeauftragte
Fakultät
Praktikumsbeauftragte
Raumnummer
Telefonnummer
E-Mail
I Evangelisch-Theologische Fakultät
GA 8/29
+49 (0)234-32-29 414
Religionswissenschaft
Universitätsstraße 90a / 1.07
+49 (0)234-32-22336
II Katholisch-Theologische Fakultät
GA 6/145
+49 (0)234-32-24 711
III Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft
GD 1/630
+49 (0)234-32-29 226
GA 1/142
+49 (0)234-32-28 067
IV Fakultät für Geschichtswissenschaft
GA 5/162
+49 (0)234-32-24 679
V Fakultät für Philologie
GB 1/133
+49 (0)234-32-29 817
VII Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
GD E03-173
+49 (0)234-32-26969
VIII Fakultät für Sozialwissenschaft
GD E1/165
+49 (0)234-32-22990
IX Fakultät für Ostasienwissenschaften
Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 3.12
+49 (0)234-32-19 851
Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 3.11
+49 (0)234-32-26 251
Universitätsstraße 134, AKAFÖ Raum 2.08
+49 (0)234-32-22 919
X Fakultät für Sportwissenschaft
SW 2/119 (Gesundheitscampus)
+49 (0)234-32-26 582
XV Fakultät für Mathematik
IB 1/113
+49 (0)234-32-23 780
XVI Fakultät für Physik und Astronomie
NB 04/598
+49 (0)234-32-23 198
XVII Fakultät für Geowissenschaften
IA 6/107
+49 (0)234-32-22 108
IA 5/101
+49 (0)234-32-24 789
XVIII Fakultät für Chemie und Biochemie
NCDF 05/795
+49 (0)234-32-27 522
XIX Fakultät für Biologie und Biotechnologie
ND 03/132
+49 (0)234-32-24 449
ND 03/132
+49 (0)234-32-24 457

Willem

Willem Deda

Wissenschaftliche Hilfskraft