Wichtige Informationen zu den Praktika im Optionalbereich
An Hochschulen werden Praktika nur genehmigt, sofern sie in Einrichtungen absolviert werden, die es im weiteren Sinn auch im nicht-universitären Bereich gibt und eine durchgehende kompetente und professionelle Betreuung im Praktikum garantieren (u. a. Verwaltung, International Office, Studienbüro, OASE, Beratungs-
zentrum zur Inklusion Behinderter). Nicht als Praktikum anerkannt werden deklarierte Hilfskraftstellen an Lehrstühlen, die sich in ihrer Tätigkeitsbeschreibung nicht von den gängigen Arbeitsfeldern studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte unterscheiden.
Das Profil Praxis stellt die berufliche Orientierung, die auf den weitgehend außeruniversitären Bereich* ausgerichtete Kompetenzentwicklung sowie Persönlichkeitsbildung in den Vordergrund. Es richtet sich an Studierende, die sich nach dem Bachelor-Examen außerhalb der Universität beruflich orientieren möchten, ausgerichtet am gesetzlich festgeschriebenen beruflichen Bildungsauftrag.
Der frühe Kontakt in die Berufspraxis erfolgt auf Basis der im
Studium erworbenen Schlüsselkompetenzen, zu denen u.a. selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit gehören und dient der Reflexion und Überprüfung der beruflichen Ausrichtung für den Arbeitsmarkt.
Die Studierenden wählen frei aus dem Angebot des Profils Praxis. 10 der erforderlichen 20 CP müssen jedoch im Rahmen von Praktika, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem dritten oder vierten
Semester, im In- oder Ausland erbracht werden. Im Optionalbereich sind Praktika ein wichtiger berufsqualifizierender Bestandteil Ihres Studiums.
Sie können in zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen
Einrichtungen oder der Wirtschaft absolviert werden. Zentrale
Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Praktikumszulassung ist der Fachbezug und die berufspraktischen Möglichkeiten. Neben dem Praktikum garantieren auch die anderen Module im Profil Praxis einen deutlichen berufsorientierten Kompetenzerwerb. Es empfiehlt sich, die Module im Optionalbereich vom Beginn des Studiums an zu besuchen, so dass die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auch bereits im Studium und ggf. während eines (Auslands-)Praktikums
angewendet und erprobt werden können.
Der erfolgreiche Abschluss eines Profils setzt 20 CP voraus. Die weiteren 10 CP können ebenfalls im Profil erbracht, aber auch für andere Module außerhalb des Profils verwendet werden.
Entsprechend dem Modulangebot des Optionalbereichs kann man im Profil Praxis
*An Hochschulen werden Praktika nur genehmigt, sofern sie in Einrichtungen absolviert werden, die es im weiteren Sinn auch im nicht-universitären Bereich gibt und eine durchgehende kompetente und professionelle Betreuung im Praktikum garantieren (u. a. Verwaltung, International Office, Studienbüro, OASE, Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter). Nicht anerkannt werden als Praktikum deklarierte Hilfskraftstellen an Lehrstühlen, die sich in ihrer Tätigkeitsbeschreibung nicht von den gängigen Arbeitsfeldern studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte unterscheiden.